1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Überlassung von Stellplätzen auf dem Camping- und Wohnmobilstellplatz VIAGIO, Seeweg 3, 25718 Friedrichskoog (nachstehend als „Campingplatz“ bezeichnet), sowie für alle damit verbundenen Leistungen des Betreibers. Sie gelten für Gäste, Tages- und Übernachtungsgäste (Besucher) (nachstehend einheitlich als „Gast“ bezeichnet). Abweichende Bedingungen der Gäste finden keine Anwendung.
2. Vertragsschluss
(1) Jeder Vertrag kommt durch eine Buchungsbestätigung des Betreibers auf die Anfrage des Gastes oder durch die tatsächliche Nutzung des Campingplatzes zustande.
(2) Die Buchung erfolgt als Online-Buchung über die Webseite des Betreibers (
www.viagio.de) oder in gleicher Weise an dem vor Ort aufgestellten Online-Terminal. Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite oder dem Online-Terminal stellt kein verbindliches Angebot dar.
(3) Nach Eingabe der gewünschten Buchungszeiträume (An- und Abreisetag), der Fahrzeugkategorie und -länge sowie der Stellplatzkategorie (z.B. Komfort, Select, Premium, Zeltplatz) werden zunächst alle zu diesem Abfragezeitpunkt für die getroffene Auswahl verfügbaren Stellplätze mit den Mindestpreisen der Kategorie angezeigt, und es kann dann von diesen angezeigten Stellplätzen ein individueller Stellplatz für die Buchungsanfrage ausgewählt werden. Für den weiteren Buchungsvorgang muss der Gast sich dann mit einem bereits vorhandenen oder in einem Zwischenschritt neu anzulegenden direst-Kundenkonto anmelden. Nach Einwahl mit dem direst-Kundenkonto sind dann für den ausgewählten Stellplatz im nächsten Schritt das Fahrzeugkennzeichen und die personenbezogenen Daten des Gastes sowie der mitreisenden Personen und die Anzahl der begleitenden Haustiere anzugeben, insbesondere auch ein etwaiger Grad der Behinderung einzelner Personen, für den ggf. Rabatte bei der Berechnung der Kurtaxe gewährt werden. Im folgenden Schritt werden die sich aus den Angaben des Gastes ergebenden Buchungsdetails dargestellt, einschließlich der individuellen Einzelpreise der zu buchenden Leistungen, des zu buchenden Mindest-Versorgungsguthabens und des Gesamtpreises unter Ausweis der jeweils darin enthaltenen Umsatzsteuer.
(4) Mit dem Absenden der Buchungsanfrage für den angegebenen Zeitraum und den ausgewählten freien Stellplatz durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Gast ein verbindliches Angebot ab.
(5) Der Betreiber prüft das Angebot unverzüglich und schickt im Falle der Annahme eine Buchungsbestätigung für den konkreten Stellplatz sowie einen Link zu der als pdf herunterladbaren Rechnung für die im Voraus zu zahlende Stellplatzmiete (einschließlich der Vergütungen für die angemeldeten Personen und Haustiere, inklusive Kurtaxe) nebst den verfügbaren Bezahlmöglichkeiten an die von dem Gast bei dem Buchungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Die Buchungsbestätigung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Gast binnen zwei Stunden nach Übersendung der Buchungsbestätigung die Stellplatzmiete bezahlt.
(6) Der Vertrag kommt dann durch die Zahlung der Stellplatzmiete zustande. Anderenfalls verfällt die Buchungsbestätigung. Nach Zahlungseingang erhält der Gast eine Bestätigungs-E-Mail mit einem QR-Code, der bei der Anreise zum Öffnen der Schranke und während des Buchungszeitraums u.a. für den Zugang und die Nutzung der Sanitäranlagen und für die Steuerung und Abrechnung von Systemen (Duschen, Frischwasser, Ladesäule für E-Fahrzeuge etc.) genutzt werden kann. Diese Bestätigungs-E-Mail enthält auch den Link zu der als pdf herunterladbaren Rechnung nebst den verfügbaren Bezahlmöglichkeiten über das mit Buchung des Stellplatzes zu buchende Mindestguthaben für die Verbrauchskosten gemäß Ziffer 5.
(7) Bei verfügbaren Kapazitäten kann eine Buchung auch am Anreisetag vor Ort erfolgen. In diesem Falle kommt der Vertrag durch die Online-Buchung an dem vor Ort aufgestellten Online-Terminal in derselben Weise wie bei einer Buchung über die Webseite des Betreibers zustande.
(8) Für die Durchführung des Vertrages sind ausschließlich die Angaben und Beschreibungen in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
(9) Der Betreiber schuldet keine über die Bereitstellung der Anlage hinaus gehenden Reiseleistungen oder sonstige Dienstleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich gesondert vereinbart werden. Die Regelungen des Pauschalreiserechts nach §§ 651a ff. BGB finden keine Anwendung.
3. Verbraucherinformation – kein Widerrufsrecht
Es besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Zeitraum handelt.
4. Leistungen
(1) Der Betreiber stellt im Wege der Miete einen Stellplatz zur vorübergehenden touristischen Nutzung zur Verfügung.Eine Nutzung zu dauerhaften Wohnzwecken ist unzulässig, soweit nicht ausdrücklich gestattet.
(2) Art, Größe und Ausstattung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. Beschreibung des ausgewählten Stellplatzes.
(3) Von der Stellplatznutzung mit umfasst ist die Nutzung der Sanitäranlagen und Waschräume, der ggf. weiteren für die gemeinschaftliche Nutzung durch alle Gäste bereitgestellten Einrichtungen, Stromversorgung, Frischwasserversorgung, Ver- und Entsorgungsstationen sowie sonstiger Einrichtungen des Campingplatzes. Für die Nutzung dieser Einrichtungen wird ggf. eine gesonderte Nutzungsvergütung erhoben, soweit dies in dem Buchungsvorgang oder vor Ort als Auswahlmöglichkeit ausgewiesen ist.
(4) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Gast einen QR-Code, der für die Bedienung der Schrankenanlage sowie der verschlossenen Türen (z.B. Bäder, Abwaschbereich, etc.) sowie für die Steuerung und Abrechnung von Systemen (Duschen, Frischwasser, Ladesäule für E-Fahrzeuge etc.) genutzt werden kann.
(5) Die Leistungen können nur von dem angemeldeten Gast und den von ihm bei der Buchung mit angemeldeten Begleitpersonen in Anspruch genommen werden.
(6) Bei der Buchung des Gastes nicht als Begleiter des Gastes erfasste Besucher (Tages- oder Übernachtungsgäste) sind durch den registrierten Gast bei dem Betreiber über das Anmelde-Terminal vor Ort als Besucher anzumelden. Der Betreiber behält es sich vor, die Anzahl von Besuchern pro Stellplatz und deren Aufenthaltsdauer zu begrenzen und für jeden Besucher eine ggf. anfallende Kurtaxe sowie eine gesonderte Nutzungsvergütung als Tagespauschale gemäß der Preisliste zu verlangen. Dies gilt nicht für Besucher, die den Platz ohne Bezug auf einen registrierten Gast nur zum Zweck eines Restaurantbesuches oder für den Besuch einer Veranstaltung betreten.
(7) Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Falle ist der Betreiber berechtigt, aus organisatorischen Gründen oder aufgrund von betrieblichen Belangen den zugesagten Stellplatz gegen einen gleichwertigen Stellplatz auszutauschen. Eine Umbuchung des bestätigten Stellplatzes durch den Gast bedarf der Zustimmung des Betreibers.
(8) Der Betreiber ist berechtigt, aus betrieblichen Belangen oder aus Gründen der Verkehrssicherung Teile des Campingplatzgeländes vorübergehend zu sperren. Dies berechtigt den Gast nicht zu einer Stornierung der Buchung oder Minderung der Vergütung.
5. Verbrauchskosten / Guthaben
(1) Für die Stromversorgung (max. Kapazität am Stellplatz 16A), die zentrale Frischwasserversorgungsstation und Nutzung der Duschen sowie sonstige vom Betreiber ggf. zur Nutzung durch den Gast zur Verfügung gestellte verbrauchsabhängige Einrichtungen wird eine verbrauchsabhängige Nutzungsvergütung erhoben, die entweder im Rahmen des Buchungsvorgangs angezeigt oder vor Ort an der betreffenden Einrichtung als kostenpflichtig angezeigt wird. Diese verbrauchsabhängigen Kosten sind nicht im Mietpreis des Stellplatzes enthalten.
(2) Für die Erfassung und Abrechnung der verbrauchsabhängigen Kosten und Leistungen hat der Gast ein Kundenkonto bei dem Plattformanbieter „direst“ einzurichten. Sofern der Gast bei der Buchung noch nicht über ein „direst“-Kundenkonto verfügt, kann die Einrichtung über einen im Buchungsvorgang bereitgestellten Link zum Anbieter „direst“ auf dessen Plattform erfolgen. Der Gast kann dieses „direst“-Kundenkonto auch für die Nutzung und Abrechnung von Leistungen auf anderen Camping- und Stellplätzen nutzen, die an das „direst“-System angebunden sind.
(3) Für die Nutzung der vorgenannten Versorgungseinrichtungen ist vorab bei der Buchung ein Guthaben auf das „direst“-Kundenkonto einzuzahlen. Ohne Guthaben erfolgt keine Freischaltung dieser Versorgungsleistungen. Das Mindestguthaben beträgt Euro 3,- Person/Tag (EUR 2,- Kind/Tag). Ist von dem eingezahlten Guthaben nur noch ein geringer Restbetrag übrig, erhält der Gast eine Mitteilung (nach seiner Wahl per E-Mail und/ oder Textnachricht auf die von ihm hierfür im Kundenkonto angegebenen Kontaktdaten). Der Gast kann in seinem Kundenkonto den Restbetrag anpassen, bei dessen Erreichen eine Benachrichtigung erfolgt. Das Guthaben kann dann jederzeit über das Gästeterminal vor Ort oder online über das „direst“-Kundenkonto des Gastes eingezahlt und jederzeit neu aufgeladen werden.
(4) Der Gast kann in seinem Kundenkonto die mit seinem Check-In freigeschaltete Stromsäule des gebuchten Stellplatzes während der Mietzeit bis zum Check-Out jederzeit vorübergehend oder vorzeitig deaktivieren, um Stromentnahmen Dritter von der Säule und eine damit verbundene Belastung seines Guthabens zu verhindern. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, während der Mietzeit des Stellplatzes zu kontrollieren, ob sich Dritte einen Zugriff auf die Stromsäule verschafft haben.
(5) Ein beim Check-Out ggf. vorhandenes Restguthaben wird unverzüglich zugunsten des vom Gast angegebenen Zahlungsmittels erstattet.
6. Bürozeiten, Beanstandungen und Mängelanzeigen
(1) Das Büro im zentralen Bereich des Campingplatzes ist grundsätzlich zu den jeweils angegebenen aktuellen Betriebszeiten besetzt. Außerhalb dieser Bürozeiten ist der Betreiber für den Gast unter der Telefonnummer
+49 (0)173 890 2 999 zu erreichen.
(2) Beanstandungen oder Mängelanzeigen sind im Büro zu den Bürozeiten oder per eMail an
aloha@viagio.de zu melden.
7. Preise und Zahlung
(1) Für die Stellplatzmiete und für die Verbrauchskosten sowie sonstige Leistungen des Betreibers gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen und in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise. Die Preise für die Verbrauchskosten und die Nutzung sonstiger Gemeinschaftseinrichtungen des Platzes können ggf. auch vor Ort an der entsprechenden Einrichtung angezeigt werden (z.B. Waschmaschine, Trockner); es gelten die zu dem Zeitpunkt der Nutzung gültigen und ggf. vor Ort angegebenen Preise.
(2) Mit der Rechnung für die Stellplatzmiete wird zusätzlich die örtliche Kurabgabe für den gebuchten Zeitraum und die Anzahl der gebuchten Personen berechnet und eingezogen. Der Betreiber leitet diese an die Kurverwaltung weiter. Sollte es nach der Zahlung der in Rechnung gestellten Kurabgabe zu Änderungen der örtlichen Kurabgaben für den Buchungszeitraum kommen, erfolgt eine Nachberechnung oder Erstattung des sich daraus ergebenden Differenzbetrages.
(3) Der Gesamtpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Buchung binnen einer Stunde nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Zahlung erfolgt über eines der im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmittel (Kreditkarte, EC-Karte oder besondere Zahlungsarten, jedoch keine Barzahlung).
8. Anreise / Check-In
(1) Der Stellplatz steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr des gebuchten Anreisetages zur Verfügung.
(2) Das vom Gast bei der Buchung angegebene Kfz-Kennzeichen wird von der Schrankenanlage automatisch erkannt; der Gast kann mit dem angegebenen Fahrzeug den Campingplatz über die geöffnete Schrankenanlage befahren.
(3) Alternativ öffnet sich die Schranke durch Vorhalten des dem Gast mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellten QR-Codes.
(4) Mit Öffnung der Einfahrtschranke oder alternativ durch Einbuchen in der Check-In-Funktion des eingerichteten Kundenkontos des Gastes, wird die Stromsäule für den gebuchten bzw. zugewiesenen Stellplatz mit dem eingezahlten Guthaben aktiviert.
9. Abreise / Check-Out
(1) Am Abreisetag ist der Stellplatz bis spätestens 12:00 Uhr zu räumen. Die Stromsäule am Stellplatz wird ab 12:00 Uhr des Abreisetages automatisch deaktiviert. Zugleich verliert der QR-Code für den Zugang bzw. die Freischaltung der Duschen und anderer Einrichtungen seine Gültigkeit.
(2) Bei verspäteter Räumung kann eine zusätzliche Tagesgebühr berechnet werden.
(3) Der Check-Out erfolgt spätestens bis 12:00 Uhr des gebuchten Abreisetages entweder automatisch durch Ausfahrt über die Schrankenanlage (das im Kundenkonto des Gastes angegebene Kennzeichen wird dabei automatisch erkannt, alternativ kann der QR-Code verwendet werden), oder über die Check-Out-Funktion im Kundenkonto des Gastes.
(4) Nach 12:00 Uhr ist die Ausfahrt nur nach gesonderter Freigabe durch den Betreiber möglich; die automatische Schrankenfunktion durch Kennzeichenerkennung oder den QR-Code ist dann deaktiviert. Soweit das Büro vor Ort nicht besetzt ist, hat der Gast den Betreiber telefonisch unter
+49 (0)173 890 2 999 zu kontaktieren, um das Gelände verlassen zu können.
(5) Mit dem Check-Out im Kundenkonto des Gastes bzw. mit Öffnung der Ausfahrtschranke, spätestens aber um 12:00 Uhr des gebuchten Abreisetages werden die Stromsäule für den gebuchten bzw. zugewiesenen Stellplatz sowie der dem Gast zugewiesene QR-Code deaktiviert. Ein ggf. vorhandenes Restguthaben wird auf das angegebene Zahlungsmittel des Gastes erstattet.
(6) Im Falle einer vorzeitigen Abreise vor dem Ende des Buchungszeitraums besteht kein Anspruch des Gastes auf eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte (mit Ausnahme der Erstattung des nicht verbrauchten Guthabens im Kundenkonto), es sei denn, der Betreiber hat die vorzeitige Abreise zu vertreten.
10. Rücktritt und Stornierung
(1) Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 11 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum möglich und muss ausschließlich über das Kundenkonto des Gastes erfolgen.
(2) Bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise kann der Betreiber eine angemessene Entschädigung verlangen und diese von dem eingezahlten Buchungspreis (Stellplatzmiete und Personen- bzw. Haustierpauschale, aber ohne Mindestguthaben) einbehalten:
• bis 10 Tage vor Anreisedatum: 15%
• 9 Tage bis einen Tag vor dem Anreisedatum: 80%
• Ab dem Anreisedatum: 100%
Maßgeblich für die Berechnung ist jeweils der Eingang der Stornierung bei dem Betreiber. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Dem Gast wird – insbesondere bei längeren Buchungszeiträumen – der Abschluss einer geeigneten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung empfohlen.
11. Nutzung des Stellplatzes
(1) Der Stellplatz darf nur mit einem verkehrssicheren, zugelassenen Fahrzeug genutzt werden. Das Betreten und Befahren des Campingplatzgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Offenes Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
(3) Die Nutzung des Campingplatzes durch Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung eines erziehungsberechtigten registrierten Gastes ist untersagt.
(4) Die Nutzung des Campingplatzes durch Gruppen ist grundsätzlich zulässig, sofern dadurch die Belange der übrigen Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Die Buchung für die Gruppenmitglieder erfolgt pro Stellplatz, und für jeden Stellplatz ist die zulässige Anzahl von Nutzern als Gast bzw. Begleiter zu registrieren. Es besteht kein Anspruch auf zusammenhängende Stellplätze für mehrere oder alle Gruppenmitglieder.
(5) Die jeweils geltende Platzordnung ist Bestandteil des Vertrags und einzuhalten. Mit der Buchung und/oder Nutzung des Stellplatzes erkennt der Gast die Einhaltung der Platzordnung an.
(6) Die Mittagsruhe gilt von 12:00 bis 14:00 Uhr, die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Während der Mittags- und Nachtruhe ist der Betrieb von Kraftfahrzeugen auf dem innerhalb der Schranke liegenden Campingplatzgelände möglichst zu unterlassen.
12. Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für eingebrachte Sachen, insbesondere Fahrzeuge, Wohnmobile, Wohnwagen oder persönliche Gegenstände, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Für Strom-, Wasser- oder Internetunterbrechungen wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht durch den Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(5) Der Betreiber haftet nicht für Fälle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Unwetter, Sturm, Sturmflut) oder allgemeine behördliche Anordnungen zur Einschränkung oder Einstellung des Platzbetriebs, sofern diese nicht auf einem individuellen Fehlverhalten des Betreibers beruhen.
(6) Der Gast und seine registrierten Begleiter oder Besucher haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Betreiber für die von ihm oder ihnen verursachten Beschädigungen am Campingplatz.
13. Verkehrssicherungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, seinen Stellplatz und sein Fahrzeug so zu sichern, dass keine Gefahren für Dritte entstehen. Eltern haften für ihre Kinder.
14. Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB oder die Platzordnung oder aus sonstigem wichtigen Grund kann der Vertrag fristlos gekündigt und ein Platzverweis ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
15. Tiere
(1) Das Mitführen von bis zu maximal drei Haustieren ist nur nach Maßgabe der Platzordnung zulässig. Sämtliche Haustiere sind bei der Buchung unter Angabe der Tierart anzumelden.
(2) Tiere sind stets zu beaufsichtigen und anzuleinen, soweit keine gesondert ausgewiesene abgesperrte Fläche nur für freilaufende Haustiere genutzt wird. Der Gast haftet für durch von ihm mitgebrachte Tiere verursachte Schäden.
(3) Der Betreiber kann im Einzelfall die Entfernung eines Tieres vom Platz verlangen, wenn dieses andere Gäste oder die Tierwelt oder Umwelt erheblich stört oder gefährdet.
16. Schrankenanlage und Kennzeichenerfassung
(1) Die Zufahrt auf das Gelände erfolgt über eine automatisierte Schranke.
(2) Zur Zutrittskontrolle werden Kfz-Kennzeichen erfasst.
(3) Der Gast ist dafür verantwortlich, bei der Buchung das richtige Kennzeichen für das Fahrzeug anzugeben, mit dem er das Gelände befahren will.
17. Videoüberwachung
(1) Auf dem Gelände des Campingplatzes erfolgt eine dauerhafte Videoüberwachung ausschließlich zur Wahrung des Hausrechts und zur Gefahrenabwehr.
(2) Dabei erfolgt keine permanente Leistungs- oder Verhaltensüberwachung der erfassten Personen.
(3) Sichtbare Hinweisschilder informieren über die Erfassungsbereiche der Videoüberwachung.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Betreibers (
https://www.viagio.de/datenschutz).
19. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers (Hamburg). Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Gast Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers (Hamburg).
(3) Der Betreiber kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis – ganz oder teilweise – an Dritte übertragen bzw. abtreten. Der Gast erklärt bereits jetzt hierzu seine unwiderrufliche Zustimmung.
(4) Der Gast ist zur Abtretung der ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers berechtigt.
(5) Gegenüber den Ansprüchen des Betreibers ist der Gast zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Mündliche Nebenabreden zwischen dem Betreiber und dem Gast haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen der zwischen dem Betreiber und dem Gast geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht durch Gesetz eine strengere Form vorgeschrieben ist. Auf dieses Formerfordernis kann nur in Textform verzichtet werden.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Mai 2026
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